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Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen Österreich

Betriebserlaubnis

Der § 52a Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass Großhandelsbetriebe, die mit Arzneimitteln handeln, eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtssbehörde benötigen.

 

Bestätigungsvermerk AMG:

Wir bestätigen hiermit, dass unsere Gesellschaft über eine Großhandels-Betriebserlaubnis gem. § 52 a) AMG verfügt. Diese wurde uns am 29.10.2009 vom Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2 in 64283 Darmstadt, als zuständige Aufsichtsbehörde für die Betriebsstätten

Solmsstrasse 25, 60486 Frankfurt am Main (Büro)
Am Kautzgrund 14, 36103 Flieden (Lager)

erteilt.

Diese Betriebserlaubnis erstreckt sich auch auf die in Anlage 1 aufgeführten Lager.

Download Anlage 1

Alle Änderungen und Aktualisierungen werden wir umgehend auf dieser Seite im Internet veröffentlichen.